Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB-Download Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich auch als
PDF-Dokument runterladen.
 
Für Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist der erteilte Auftrag maßgebend. Auftragnehmer ist Funke & Funke, Andreas Funke, Lebretstraße 1, 70327 Stuttgart Durch die Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber / Besteller (nachfolgend AG genannt) die nachstehenden Bedingungen von Funke & Funke (nachfolgend F&F genannt) an. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden. AGBs von Bestellern sind ungültig, sofern diese von unseren Bestimmungen abweichen. Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich zugesagt.
   
1. Urheber und Nutzungsrechte
1.1 Die nachfolgenden Urheber und Nutzungsrechte gelten für alle von uns erstellten Daten in jeder Ausgabeform und für jedes Präsentationsmedium. Dies beinhaltet insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen, Bilder, Texte und programmierte Internetseiten sowie deren einzelne Teile und Komponenten als Ganzes oder in Auszügen.
1.2 Alle Daten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechts gelten auch dann, wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die von uns erstellten Daten dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt uns als Urheber, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.4 Dem AG wird nur jeweils das einfache Nutzungsrecht für den jeweiligen vereinbarten Zweck übertragen, soweit dies nicht anders vereinbart ist. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte erhält der AG erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
1.5 Wir behalten uns das Recht vor, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6 Vorschläge des AG oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
1.7 Wir behalten uns vor, die von uns erstellte Daten und Bilder zu eigenen Werbezwecken als Referenz zu veröffentlichen.
  nach oben nach oben
2. Vergütung
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Komponenten und Dienstleistungen sind sofort nach Lieferung auch einzeln rechnungsfähig.
2.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die wir für den AG erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so kann F&F eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann F&F auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
2.5 Beendet der AG das Vertragsverhältnis vorzeitig, so ist F&F gegenüber für alle bis dahin erbrachten Leistungen schadensersatzpflichtig. In allen Fällen ist der F&F berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr bis zu 5% des Auftragsvolumens einschließlich kostenpflichtiger Sonderwünsche oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwands zu verlangen.
  nach oben nach oben
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung der Ware fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von F&F hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann F&F Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
  nach oben nach oben
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Für die erstellten Waren und Daten werden nur ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
4.2 Der AG erhält die Daten in dem im Auftrag vereinbarten Datenformat. Der AG hat darüber hinaus keinen Anspruch auf Vorstufen oder Ursprungsdaten. Wünscht der AG die Daten in Form alternativer Datenformate, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
4.3 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von F&F.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist F&F berechtigt, die Website vom Server zu entfernen. Nach eingegangener Zahlung wird die entfernte Website wieder auf dem Server installiert. Bei eigener Speicherung auf einem Server ist F&F befugt, die Speicherung zu unterbinden. Nach eingegangener Zahlung wird diese Unterbindung automatisch gegenstandslos.
  nach oben nach oben
5. Korrektur, Belegmuster, Produktionsüberwachung, Reklamation
5.1 Die Überwachung von Produktionen bzw. Vervielfältigungen erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
5.2 Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist F&F berechtigt, nach eigenem Ermessen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. F&F haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber F&F 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. F&F ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
5.4 Der AG hat bei etwaigen Mängeln, die sich auf den Leistungsumfang beziehen, F&F die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Diese müssen schriftlich innerhalb von 14 Tagen dargelegt werden.
5.5 Sollte die Behebung genannter Mängel unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem AG das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt.
5.6 Geringe Abweichungen hinsichtlich Farbwiedergabe und Kontrast, die auf die Art der verwendeten Materialien zur Präsentation der von uns erstellten Daten zurückzuführen ist (z.B. Papier, Druckfarbe, Monitoreinstellungen), sind unvermeidbar und berechtigen in keinem Fall zur Reklamation.
5.7 Für Mängel durch unklare Abfassungen des Auftrags haftet F&F nicht.
5.8 Mängel eines Teils der Ware berechtigen nicht, die Gesamtlieferung zu reklamieren.
5.9 Reklamierte Ware geht in unser Eigentum über.
  nach oben nach oben
6. Haftung
6.1 F&F verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. F&F ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen.
6.2 Überlassene Unterlagen und Vorlagen gehen als Arbeitsmaterial in den Besitz von F&F über. Möchte der AG seine zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vorlagen zurück, so ist ausdrücklich darauf hinzuweisen. F&F verpflichtet sich, diese sorgfältig zu behandeln. F&F haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
6.3 Mit der Abnahme der Arbeit bzw. Druckfreigabe durch den AG übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom AG übersehenen Fehler haften wir nicht.
6.4 Für die vom AG freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von F&F.
6.5 Der AG versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der AG F&F von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.6 F&F übernimmt keine Haftung für die vom AG gelieferten Inhalte, insbesondere darin genannten Internetadressen und deren Links. Für den Inhalt dieser Internetadressen und Links sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
6.7 Für die wettbewerbs- / warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet F&F nicht.
6.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
6.9 Sofern Vorlagen geheim zu halten sind, ist uns dieses ausdrücklich bei der Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen, da wir im Schadensfalle hierfür nicht haften.
6.10 Beendet der AG das Vertragsverhältnis vorzeitig, so ist er F&F gegenüber für alle bis dahin erbrachten Leistungen schadensersatzpflichtig. In allen Fällen ist F&F berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr bis zu 5% des Auftragsvolumens einschließlich kostenpflichtiger Sonderwünsche oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwands zu verlangen.
  nach oben nach oben
7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der AG während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. F&F behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7.2 Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Ware als sachdienlich erweisen; dies steht unter dem Vorbehalt, dass sich dadurch die Gebrauchsfähigkeit der Sache nicht ändert und dass die Änderung für den Besteller zumutbar ist
  nach oben nach oben
8. Versand und Versicherung der Ware
8.1 Der Versand der Waren erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auch wenn durch abweichende Vereinbarungen frachtfreie Lieferung vorgesehen ist, erfolgt diese auf Gefahr des Bestellers.
8.2 Spezielle Angaben zum Versand sind mit der Auftragserteilung zu machen. Die Kosten für eine vom AG gewünschte Versicherung gegen Transportschäden sind von diesem zu bezahlen.
8.3 Reklamierte Waren, die unfrei an uns zurück gesendet werden, werden nicht angenommen und gelten als nicht erhalten.
  nach oben nach oben
9. Produktspezifische Sonderbedingungen
  Produktbestellungen zur Ansicht sind nicht möglich. Sämtliche Bestellungen gelten als verbindlich. Ein Rückgaberecht für individuell gestaltete Produkte besteht nicht.
  Dinnerpass:
9.1 Alle teilnehmenden Restaurants haben sich F&F gegenüber verpflichtet, die Wertbons zu den jeweils angegebenen Bedingungen einzulösen.
9.2 F&F haftet nicht für Druckfehler. Für die Vollständigkeit der Angaben übernimmt F&F keine Gewähr.
9.3 Vertragspartner beim Einlösen der Gutscheine sind ausschließlich die Restaurants.
9.4 Die Gastgeber-Restaurants laden Dinnerpass-Kunden jeweils einmal zum Essen ein. Dies geschieht in der Weise, dass Sie bei Bestellung eines kostenpflichtigen Hauptgerichts das zweite gleichwertige (oder günstigere) Hauptgericht kostenfrei serviert bekommen. Zusätzliche Speisen und Getränke, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nach Karte berechnet. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Dinnerpass bei Sonderveranstaltungen und evt. an Feiertagen sowie bei Mitnahme von Speisen und bei Lieferservice nicht in jedem Fall eingelöst werden kann. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall telefonisch oder persönlich vor der Bestellung bei Ihrem Gastgeber. Gegenseitiges Einladen mit zwei oder mehr Wertbons ist ausgeschlossen. Barauszahlung der Wertbons ist nicht möglich. Im Übrigen gelten die individuellen Regelungen auf den Dinnerpass.
9.5 Eine Erstattung von Coupons bei Wegfall einer Gaststätte durch Schließung, Pächterwechsel oder Insolvenz ist ausgeschlossen.
9.6 Der Dinnerpass gilt nicht als Platzreservierung
9.7 Der Dinnerpass ist beim Einlösen mitzubringen und vor der Bestellung vorzuzeigen. Nur dann ist ein reibungsloser Bonier- und Kassierablauf gewährleistet. Herausgetrennte Einzelgutscheine verlieren ihre Gültigkeit.
9.8 Die Regelungen zum Dinnerpass können - je nach Ausgabe - leicht abweichen. Maßgeblich sind immer die im jeweiligen Dinnerpass abgedruckten Hinweise bzw. Regelungen.
9.9 Eine gesonderte Umschlaggestaltung für Gewerbetreibende und Firmen ist ab einer Bestellmenge von mindestens 50 Dinnerpässen je Stadt / Region kostenlos möglich. Hierzu liefert der AG sämtliche benötigten Materialien, soweit nicht anders vereinbart. Ein eventueller Mehraufwand (fotografieren, Erstellen oder Vektorisierung von Logos) werden nach gesonderter schriftlicher Auftragsbestätigung berechnet, und sind nicht im Kaufpreis des Dinnerpass enthalten.
  nach oben nach oben
10. Bestellungen per Internet
10.1 Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein unverbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an F&F aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden.
10.2 Widerruf
Der Besteller ist berechtigt, durch schriftliche Anzeige (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, den Vertrag zu widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass F&F ggf. eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren (z.B. Dinnerpass), die vom Besteller durch die Herausnahme einzelner oder mehrer Coupons entwertet worden sind oder deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist.
10.3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich.
10.4 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Ersatzlieferung verlangen. Schlägt diese fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Ersatzlieferung ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an F&F zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei F&F ein, ist F&F berechtigt, den Kaufpreis für das Ersatzprodukt in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  nach oben nach oben
11. Datenschutz
11.1 Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten durch F&F unterliegen dem Datenschutz.
  nach oben nach oben
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Auftraggebers aus dem Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.
12.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt sind.
12.3 Der Erfüllungsort ist Sitz von F&F.
12.4 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.5 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Geschäftsitzes von F&F zuständig.
  nach oben nach oben
  © Funke & Funke, gültig ab 01.10.2006

 

Besuchen Sie auch unsere offizielle Funke & Funke Seite auf Facebook.